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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

Machen Sie mit: 3 Monate Haushaltsbuch führen und Prämie erhalten

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Fragen Sie sich auch manch­mal: „Wo ist eigent­lich mein Geld geblieben?“, „Wofür gebe ich mein Geld überhaupt aus?“ und „Wie haushalten andere?“?

Antworten auf diese und ähnliche Fragen wurden bis Ende Dezember 2023 durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erhoben, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wurde.

Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt suchte in 2023 rund 18 000 Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen, die bereit waren, über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig in einem Haushaltsbuch zu dokumentieren. Das konnte jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren für sich oder eine Person stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder erledigen. Neben den Einnahmen und Ausgaben wurden auch soziodemografische Informationen (z. B. Alter und Geschlecht), Angaben zum Geld- und Immobilienvermögen sowie zu Krediten erhoben.

Die Anwerbung ist seit dem 06.10.2023 abgeschlossen und die Haushalte des letzten Erhebungsquartals haben die Erfassung ihrer Angaben beendet. Eine Anmeldung für interessierte Haushalte ist nicht mehr möglich.

Gerne können sich aber interessierte Haushalte für die Laufenden Wirtschaftsrechnungen 2024 und Folgejahre (bis 2027) zur Teilnahme bewerben. Die Infoseite dazu finden Sie hier.

 

Ziel und Zweck der alle fünf Jahre statt­findenden Erhebung ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Lebens­verhältnisse der NRW-Haushalte (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Wohnsituation, Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie Versicherungen) zu erhalten. Dadurch entsteht die Möglichkeit, deren wirtschaftliche Situation möglichst rea­listisch abzubilden.

Die Ergebnisse der EVS sind für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eine wichtige Informationsquelle. Sie bilden beispiels­weise die Grundlage für die Berechnung der Bürgergeld-Regel­sätze und des Ver­braucher­preisindex.

Die letzte Ein­kommens- und Verbrauchs­stichprobe fand im Jahr 2018 statt. Aus der Befragung ließen sich viel­fältige Ergebnisse ableiten. Die nach­folgende Grafik zeigt beispiels­weise die Struktur der Konsumausgaben des durch­schnittlichen NRW-Haushalts im Jahr 2018:

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Einen Überblick über die Einkommens­situation der unterschiedlichen Haushaltstypen in NRW geben die nach­folgenden Ergebnisse:

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Gerne können Sie auch bereits jetzt Ihre Angaben mit den Ergebnissen der letzten Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe vergleichen: Nutzen Sie dazu einfach das Konsum­vergleichstool der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Weitere NRW-Ergebnisse finden Sie hier.

Scannen Sie einfach den QR-Code, um die Smartphone-App herunterzuladen. Klicken Sie alternativ auf den Link zur Webanwendung, wenn Sie per Webbrowser an der Befragung teilnehmen möchten.

Zur Webanwendung

App EVS 2023
Video

Videotutorial zur Smartphone-App

Die Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) für eine Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe finden Sie hier.

Sie erhielten von uns ein Anwerbeschreiben und wundern sich über die Herkunft Ihrer Kontaktdaten?

Ihre Adressdaten und das Geburtsjahr wurden nach Anfrage durch das Statistische Landesamt NRW von den Meldebehörden übermittelt. Diese Daten werden zum Zweck der Anwerbung zur Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 verarbeitet.
Rechtsgrundlage für das Statistische Landesamt NRW für die Erlangung von Adressdaten zur Anwerbung von Haushalten ist § 34 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Dieser erlaubt die Datenübermittlung an eine andere öffentliche Stelle, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in deren Zuständigkeit liegt. Dies ist hier die Durchführung der EVS 2023.

Weitere Adressdaten zur spezifischen Anwerbung von Selbstständigen wurden vom Statistischen Landesamt NRW aus dem Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) unter Zuhilfenahme von Gemeindeschlüssel, Umsatz, Anzahl der Sozialversicherungspflichtigen und Wirtschaftszweig ermittelt.
Rechtsgrundlage für das Statistische Landesamt NRW für die Erlangung von Adressdaten zur Anwerbung von Selbstständigen ist § 13 Absatz 1 Satz 2 Bundesstatistikgesetz. Dieser erlaubt dem Statistischen Landesamt die Nutzung des Unternehmensregisters für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister), soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz oder einem sonstigen Bundes- oder Landesgesetz erforderlich ist. Dies ist hier die Durchführung der EVS 2023.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck der Anwerbung nicht mehr benötigt werden. Das wird voraussichtlich spätestens Ende des dritten Quartals 2023 sein.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Kontaktdaten:
Tel.: 0800 9449 – 314 (kostenfreie Rufnummer, Servicezeiten Mo. bis Fr. von 8 bis 19 Uhr)

E-Mail: evs2023 [at] it.nrw.de (evs2023[at]it[dot]nrw[dot]de)

FAQs und weiterführende Informationen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe finden Sie hier.